vsbi@vsbi.de 03529 / 59 86 997
Decoder von Tran, Zimo, D&H

Aktuelles

Alles Wichtige zum Thema "Home-Office-Pflicht"

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 29.01.2021
Aktuelles >>

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 22.01.2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erlassen, welche die grundsätzliche Pflicht von Home-Office für Arbeitnehmer*innen vorschreibt, sofern dies betrieblich möglich ist. Die Verordnung tritt ab 27.01.2021 in Kraft und ist vorerst bis 15.03.2021 gültig.

Sie betrifft alle Beschäftigte im Sinne des ArbSchG: Arbeitnehmer*innen, Auszubildende sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Nicht erfasst werden zum Beispiel Geschäftsführer*innen oder freie Mitarbeiter*innen. Unser Partner UV Sachsen hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Grundsätzlich: Arbeitgeber*innen müssen Ihren Beschäftigten mit Bürotätigkeit oder vergleichbare Arbeit Home-Office anbieten. Es gibt aber dennoch keinen durchsetzbaren Anspruch der Beschäftigten auf Home-Office. Wiederum können Beschäftigte auch nicht gegen ihren Willen angewiesen werden, im Home-Office zu arbeiten. Den Arbeitnehmer*innen sollte folglich in regelmäßigen Abständen Home-Office als Option angeboten und die entsprechenden Absprachen dokumentiert werden.

Ausnahmen: Eine Pflicht auf Home-Office besteht nicht in den Bereichen, bei denen zwingende betriebliche Gründe dagegenstehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Anwesenheit des Beschäftigten unverzichtbar ist (z.B. bestimmte Geräte, Akten etc. nur im Betrieb zu nutzen sind), bei technischer, wirtschaftlicher und organisatorischer Unzumutbarkeit oder wenn in der Wohnung des Beschäftigten die daten- und arbeitsrechtlichen Grundanforderungen bzw. die IT-Sicherheit nicht gewährleistest werden können.

Konsequenzen: Kontrollen können durch die Landesbehörden für Arbeitsschutz erfolgen. Von diesen solle zunächst eine Anordnung zur Durchsetzung der Verordnung erfolgen, erst danach werde bei Missachtung der Frist ein Bußgeld verhängt. Beschwerden von Arbeitnehmer*innen sind nicht auszuschließen, daher sollte mit diesen frühzeitig ins Gespräch gegangen werden.

In diesem Zusammenhang ist es zudem wichtig, den Unterschied zwischen Home office und mobilem Arbeiten zu kennen. Die IHK Chemnitz erklärt den Unterschied zwischen Telearbeit, Home Office und mobilem Arbeiten und bietet schnelle Hilfe bei diesbezüglichen Fragen:

Tel. 0371 6900-1252 (Dienstag und Donnerstag jeweils 09:00 - 11:00 Uhr)

Zuletzt geändert am: 02.02.2021 um 16:06

Zurück zur Übersicht

Online-Seminar 'Fördermöglichkeiten in Zeiten von Corona'

Datum und Uhrzeit
17.04.2020 (14:00 Uhr)
Ende
17.04.2020 (15:00 Uhr)
Referent
IQ
Kategorie
Weiterbildungen

Um den negativen Auswirkungen von Corona zu begegnen, wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt. Ziel ist es, betroffene Unternehmen und (Solo-)Selbstständige, aber auch Arbeitnehmende in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

Inhalte:

  *   Förderungen des Bundes und Sachsen

  *   mögliche Kredite und Bürgschaften

  *   Steuererleichterungen

  *   sonstige lokale Förderungen

  *   Kurzarbeitergeld

Um teilnehmen zu können, bitten wir Sie um Anmeldung bei:

Marcus Schaub – schaub@vhs-sachsen.de – 0351 43 70 70 50

Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Branche Sie tätig sind und wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat. Dies gibt uns die Möglichkeit, konkret auf die persönlichen Bedarfe einzugehen und spezifische Fragen der Teilnehmenden beantworten zu können.

Für eine weiterführende Beratung stehen Ihnen die Fachinformationszentren Zuwanderung in Chemnitz, Dresden und Leipzig gern zur Verfügung.

« Zurück

esf